Wir alle kennen das Gefühl, wenn der Steuerbescheid in unserem Briefkasten liegt. Man ärgert sich darüber, für die harte Arbeit nahezu die Hälfte der Einkünfte abführen zu müssen.
Besonders hart trifft es selbständige Ärzte, die neben den immensen zeitlichen Verpflichtungen der eigenen Praxis oft auch erhebliche finanzielle Risiken und Belastungen tragen, nicht selten tief im Dispo bei der Bank der nächsten Abschlagszahlung entgegensehnen, um die Liquidität und den Praxisbetrieb aufrecht erhalten zu können; oder – wenn diese Phase mit viel unternehmerischem Einsatz überwunden scheint – sich den den gestiegenen Anforderungen und Herausforderungen des Wachstums gegenüber gestellt sehen.
Was sich fast zu gut anhört, um wahr sein zu können, nämlich die Möglichkeit der erheblichen Reduzierung dieser Steuerlast durch aktive Gestaltung, ist doch eine reale Möglichkeit, legal Steuerlasten in Vermögen umzuwandeln.
Die Steueroptimierung oder Steuergestaltung ist die hohe Kunst in der Steuerberatung. Kaum ein Steuerberater wagt sich auf dieses, für ihn oft unbekannte, Rechtsgebiet. Die Ausbildung des Steuerberaters in Deutschland zielt in der Regel auf die korrekte Veranlagung ab. Die Gestaltung der Steuern ist ein in der Ausbildung bestenfalls (wenn überhaupt) stiefmütterlich behandeltes Spezialgebiet. In der Praxis wagen sich nur wenige auf das anspruchsvoll komplexe, haftungsträchtig und praktisch wenig aktiv nachgefragte und deswegen unbeliebte Terrain.
Dort wo die Komfortzone anderer Berater aufhört, fängt für uns der Spaß erst an.
Wir haben uns dem Vermögensaufbau unserer Mandanten verschrieben und arbeiten mit Leidenschaft und Verve daran, die Ziele bestmöglich zu realisieren.
Im Rahmen unseres Family Office gestalten wir das Vermögen unserer Mandanten auch unter Einbeziehung und Nutzung der konkreten Steuersituation.
Die Reduktion der Steuerzahlungen auf ein Minimum ist in Deutschland vollkommen legal, wenn man sich an die Spielregel hält und Kenntnis von den Tatbeständen besitzt, die von legislative, exekutive und judikativer Seite steuerlich privilegiert behandelt werden.
Unsere Konzepte ermöglichen die Reduktion der Steuerlast auf ein Minimum bei gleichzeitigem Vermögensaufbau.
Unsere Strategie fußt auf den folgenden Pfeilern: Steuern wandeln wir in privates Vermögen um (tax based asset building), wir sichern das Vermögen vor Krisen und Fremdeingriffen (asset protection) und sorgen für den Transfer des Vermögens auf die nächste Generation (tax optimized asset transfer).
Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater empfehlen und betreuen ausschließlich legale Steuerstrukturen. Wir prüfen die bestehenden Steuergestaltungen und können aufgrund unserer Kenntnisse der einschlägigen Steuergesetze und -verordnungen, einschließlich solcher im Steuerstrafrecht, der Verwaltungspraxis der Finanzämter, der Rechtsprechung der Finanzgerichte und der Vertragsgestaltung aufgrund unserer Erfahrung die richtigen Modelle wählen.
Das beste Steuersparmodell in Deutschland ist die Familie. Mit Familienangehörigen können in Bezug auf das private und betriebliche Familienvermögen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, aktiv Steuern zu senken.
Der Name Family Office kommt nicht von ungefähr.
Das Steuersparmodell Familie ermöglicht es, steuerlich abziehbare Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu generieren. Vermögen und Einnahmen werden auf mehrere Personen verteilt, womit Steuerfreibeträge, Pauschbeträge und Progressionsvorteile genutzt werden können. Dies betrifft sämtliche Steuerarten (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer).
Im sogenannten Familienpool wird Vermögen zentralisiert verbunden und schafft nicht nur im Rahmen der familienrechtlichen und erbrechtlichen Gestaltungsaspekte erhebliche Vorteile.
Einnahmen aus dem Vermögen (Kapitalerträge, Unternehmensgewinne, Mieteinnahmen) können durch die Beteiligung von Ehepartnern und Kindern auf mehrere Köpfe verteilt und somit steuerlich begünstigt gestaltet werden.
Das bereits vorhandene Vermögen kann steuerneutral in eine Personengesellschaft eingebracht werden. Anschließend werden Gesellschaftsanteile an den Ehepartner oder die Kinder übertragen. Diese sogenannte Familiengesellschaft bzw. Familienpool wird in der Regel als Kommanditgesellschaft ausgestaltet. Unsere Mandanten haben jeweils eine eigenes Vermögen verwaltende Immobiliengesellschaft und eine Vermögensverwaltungsgesellschaft.
Oft ist es sinnvoll, dass Angehörige sowohl an den Gesellschaften beteiligt oder dort angestellt sind, sowie eine Vermietung der Immobilien an die Ehegatten und Kinder erfolgt.
Auch die Vergabe von Darlehen zwischen Angehörigen kann hier ein Steuersparmodell sein.
Diese Aspekte spannen den Bogen zu der Steuergestaltungsmöglichkeit durch strukturierte Gesellschaftsgründungen.
2. Steuergestaltung durch Rechtsformwahl
Die Wahl der Rechtsform hilft der Steuergestaltung.
Die richtige Strukturierung des Unternehmens und des Vermögens durch eine angemessene Rechtsformwahl ist ein wesentlicher Bestandteil der Steuergestaltung und damit auch des Vermögensaufbaus.
Allein der Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmeüberschussrechnung zur Bilanzierung birgt zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren.
Die Tätigkeit als Einzelunternehmer ist steuerlich die ungünstigste Rechtsform, da sie zu der größten Steuerbelastung auf allen Ebenen führt. Dem Einzelunternehmer wird der Gewinn unmittelbar zugerechnet und muss im Rahmen der Einkommensteuererklärung voll versteuert werden. Gleiches gilt für die Modelle der KG und der GbR. Anders ist es in der Kapitalgesellschaft der GmbH oder der Aktiengesellschaft. Der Gewinn wird hier zunächst auf der Ebene der Gesellschaft versteuert. Die zentralen Vorteile der Besteuerung einer GmbH liegen in der linearen Besteuerung bei einer Steuerbelastung von 30 %, wohingegen der Einzelunternehmer progressiv bis zu 48,09 % besteuert wird. Der Unterschied im Grenzsteuersatz von 30,00 % zu 48,09 % ist erheblich.
Darüber hinaus ermöglicht die GmbH die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung.
Als geschäftsführender Gesellschafter ist man Arbeitnehmer der GmbH und es besteht die Möglichkeit, Nettolohn optimiert ein Gehalt zu beziehen.
3. Steuersparmodell Holding
Die Holding ist eine Form der Unternehmensstruktur, die attraktive steuerliche Vorteile schaffen kann. Dabei besteht die klassische Holding-Struktur auf mindestens zwei Kapitalgesellschaften (klassischerweise GmbH). Die Holding-GmbH hält als Muttergesellschaft Anteile einer untergeordneten Tochtergesellschaft. Gegenstand der Tätigkeit der Muttergesellschaft ist in der Regel allein die Verwaltung der Anteile. In der Praxis haben sich fünf Varianten herauskristallisiert: Operative Holding, Managementholding, Finanzholding, organisatorisch und strukturelle Holding und Beteiligungsholding. Auf die einzelnen Gestaltungsvarianten soll hier in der Kürze des Beitrages nicht im Einzelnen eingegangen werden. Zentrales Element der Steuergestaltung ist hier die Ausschüttung der Dividenden, die bei einer Beteiligung der Muttergesellschaft in Höhe von mindestens 15 % an der jeweiligen Tochtergesellschaft dazu führt, dass die ausgeschütteten Dividenden zu 95 % steuerfrei für die Holding sind. Allein auf die verbleibenden 5 % sind sodann Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) fällig. Damit werden die Dividenden i.H.v. 5 % lediglich zu ca. 30 % versteuert, was eine Gesamtbelastung von ca. 1,5-2 % ausmacht.
Die Ausschüttung von Gewinnen einer Holding-GmbH an Gesellschafter stellt in der Regel eine Einkunft aus Kapitalerträgen dar, die pauschal mit 25 % Kapitalertragsteuer belastet wird. Der Vorteil gegenüber dem regulären Steuersatz ist hier offenkundig. In der Kombination mit dem Teil-Einkünfte-Verfahren ergeben sich unschlagbare Steuersparmodelle.
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Steuergestaltung ist die Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen einer GmbH.
Dem Gesellschafter einer GmbH verbleibt von jedem vor Steuern erwirtschafteten Euro lediglich ca. die Hälfte als Nettoeinkommen, sofern eine Ausschüttung an den Gesellschafter nach Abzug der Steuern der GmbH erfolgt.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann durch die Erteilung einer Kapitalzusage steuerpflichtige Einkünfte gezielt verlagern und damit die Steuersituation optimieren.
Der steuergestaltende Effekt wird hier durch die Steuerfreistellung der Gewinne nebst der Verlagerung der steuerpflichtigen Einkünfte aus den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EstG) und Kapitalvermögen (§ 20 EstG) zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EstG) erzielt.
Die konkrete Steuerersparnis richtet sich immer nach den jeweiligen Gegebenheiten im Einzelfall.
Im Bereich der Einrichtung der Pensionszusagen kooperieren wir mit dem Unternehmen Pensions Consult Pradl GmbH), vertreten durch Jürgen Pradl, der in seinem Aufsatz in der Zeitschrift Gestaltende Steuerberatung für die Pensionszusage davon spricht, dass das Steuerpotenzial lediglich gehoben werden muss. (Hinweis für Herrn Schmeißer: Hier gibt es einen Link zu dem Aufsatz. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, diesen beizufügen.)
Die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung ist dem Arzt nur im Rahmen des Betriebs eines MVZ gestattet, da nur im Rahmen der GmbH eine betriebliche Altersversorgung für den Geschäftsführer/Gesellschafter eingerichtet werden kann.
Im Rahmen der Zusage der Pension wird zunächst der Durchführungsweg nebst der konkreten Zusage für das Alter ausgewählt. Im Rahmen der Rückstellung dürfen sodann die Aufwendungen der Gesellschaft (GmbH) bereits aus dem Betriebsergebnis herausgenommen und müssen daher weder auf der Seite der Gesellschaft noch auf der Einkommensseite des Gesellschafters zu diesem Zeitpunkt versteuert werden. Im Rahmen der Rückdeckung kann der geschäftsführende Gesellschafter nunmehr ungefähr den doppelten Betrag zur Anlage bringen, was neben dem steueroptimierenden Faktor zugleich noch eine Hebelwirkung mit sich bringt. Der Unternehmer kann hier mit einem größeren Anlagebetrag eine größere Rendite erzielen.
5. Zusammenfassung
Die beschriebenen Ansätze der Steueroptimierung zeigen, dass die aktive Gestaltung der Steuersituation nicht nur sinnvoll sondern dem wirtschaftlich denkenden Arzt sogar dringend anzuraten ist.
Natürlich sollte der Arzt sich auf dieses Gebiet nicht ohne Begleiter wagen, die – wie er selbst im ärztlichen Bereich – im steuerlichen Bereich Expertise in der Steueroptimierung besitzen und – wie auch er selbst für Behandlungsfehler – für ihre Modelle verbindlich stehen und haften.
Die individuelle Ausgestaltung unserer Modelle stellen wir Ihnen gern im Gespräch vor. Kommen Sie auf uns zu.
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Zulassung – Steuervorteile – Finanzierungsmodelle