Altersvorsorge für Ärzte

familiär vermögend

Praxisgewinn im Millionenbereich mit einer betrieblichen Altersvorsorge für niedergelassene Ärzte

Die Altersvorsorge von niedergelassenen Ärzten beruht traditionell auf dem ärztlichen Versorgungswerk und der privaten Altersvorsorge. Die betriebliche Altersvorsorge als dritte Säule spielt unter selbstständigen Ärzten dagegen kaum eine Rolle. Dies ist tragisch, da ein neuartiges Modell der betrieblichen Altersvorsorge mit Immobilien den Markt revolutionieren kann. Gerade Praxisinhaber können mit dieser Form der Direktzusage finanziell profitieren und erheblich Steuern sparen.

Niels C. Fleischhauer hat dazu ein Interview mit Peter Augustin Huber geführt. Herr Huber ist Experte für betriebliche Altersvorsorge. Er entwickelt seit mehr als 30 Jahren Konzepte zur Altersvorsorge für Selbstständige. Herr Huber hat für die Direktzusage ein gewinnbringendes Modell entwickelt, welches die Pension von niedergelassenen Ärzten mittels Immobilien finanziert.

Im folgenden Interview lesen Sie, wie sich für selbstständige Ärzte eine betriebliche Altersvorsorge mit Immobilien auszahlen kann. Dabei sprechen wir nicht von ‘Peanuts’. Das Einsparpotenzial liegt hier im sechs- bis siebenstelligen Bereich.

Die betriebliche Altersvorsorge mit Immobilien für niedergelassene Ärzte

Niels C. Fleischhauer: “Herr Huber, ich freue mich, Sie als meinen Interviewpartner begrüßen zu dürfen. Lassen Sie uns mit einem kurzen Überblick beginnen. Wie sieht die klassische betriebliche Altersvorsorge unter niedergelassenen Ärzten aus?”

Peter Augustin Huber

Peter Augustin Huber: “Üblicherweise wird eine betriebliche Altersvorsorge in deutschen Unternehmen per Direktversicherung abgeschlossen, da sie die einfachste Form darstellt. Das ist in Arztpraxen nicht anders – wenn überhaupt eine betriebliche Altersvorsorge existiert. Die Direktversicherung ist allerdings für die Mitarbeiter gedacht. Die Höhe der möglichen Beiträge ist schließlich beschränkt und somit für den Arzt nicht ausreichend.”

Fleischhauer: “Gibt es weitere Gründe? Warum tun sich Praxisinhaber mit der betrieblichen Altersvorsorge so schwer?”

Peter Augustin Huber

Huber: “Was hilft es dem Arzt, wenn er bei Pensionsbeginn einen mittleren fünfstelligen Betrag ausbezahlt bekommt? Löst das seine Versorgungsproblematik? Ich denke, das ist eher ein systemisches Problem. Zuvorderst werden noch immer mehr als 90 % aller deutschen Arztpraxen als Einzelunternehmen betrieben. Dabei sollte den Praxisinhabern jedoch klar sein, dass sie so auf erhebliche Steuervorteile verzichten. Auch die Möglichkeit, eine effektive betriebliche Altersvorsorge für sich selbst einzurichten, fällt dann weg. Ärzten fehlt hier einfach das notwendige Fachwissen, während viele Berater eher das schnelle Geld suchen. Doch dafür ist die betriebliche Altersvorsorge nicht geeignet, weil sie einiges an Aufwand erfordert. Da wird dann lieber eineprivate Lebens- oder Rentenversicherung verkauft. Selbst der Steuerberater ist in der Regel nicht spezialisiert genug oder scheut sogar die Haftung.”

Die Immobilie bleibt Eigentum der Praxisgesellschaft

Fleischhauer: “Nehmen wir einmal an, ein niedergelassener Arzt würde seine Praxis als Kapitalgesellschaft betreiben. Warum sollte er nicht den einfachsten Weg gehen und die betriebliche Altersvorsorge klassisch finanzieren? Was sind die Nachteile der Lebens- und Rentenversicherung?”

Peter Augustin Huber

Huber: “Davon gibt es viele. Beginnen wir bei der mageren Rendite. Die Beiträge werden nur mit etwa 3 % verzinst – Tendenz fallend. Da der Vertrag im Betriebsvermögen läuft, müssen die anfallenden Gewinne jedes Jahr versteuert werden. Darüber hinaus passt sich die starre Beitragshöhe nicht an die Betriebsergebnisse an. Sie stellt somit insbesondere für kleinere Praxen ein finanzielles Risiko dar. Dieser Umstand wird noch dadurch erschwert, dass die Inflation über Beitragserhöhungen ausgeglichen werden muss. Kommt es womöglich noch zur Insolvenz der Praxis, so ist das Unglück perfekt. Dann kann der Insolvenzverwalter die Versicherung einziehen und bis zur Pfandreife verwalten. Für Versicherungen besteht nämlich nur ein eingeschränkter Insolvenzschutz. Nicht zuletzt wird gerne vergessen, dass sich eine Lebens- oder Rentenversicherung erst nach ungefähr 15 bis 20 Jahren rentiert. Verstirbt der Arzt früher, so war das ein Verlustgeschäft. Ab diesem Zeitpunkt wird kein Cent mehr in Richtung Partner oder Familie des Arztes fließen. Sowas wünsche ich niemandem. Doch auch im umgekehrten Fall lauern Fallstricke – wenn die Praxisgesellschaft nicht die Rentenoption wählt, sondern sich die Versicherungssumme einmalig auszahlen lässt. Dann trägt sie ein gewisses ‘Johannes-Heesters-Risiko’: Je länger der ehemalige Praxisinhaber lebt, desto teurer wird es für die Praxisgesellschaft.”

Fleiachhauer: “Welche Alternativen gibt es? Wie sollten niedergelassene Ärzte am besten für Ihr Alter vorsorgen?”

Peter Augustin Huber

Huber: “Niedergelassene Ärzte sollten sich unbedingt für die betriebliche Altersvorsorge mit Immobilien entscheiden. Vorbedingung ist aber, dass die Praxis als GmbH geführt wird. Denn nur dann ist eine solche Direktzusage überhaupt möglich. Bei der betrieblichen Altersvorsorge mit Immobilien wird die Praxisgesellschaft eine Immobilie kaufen – aufgrund der immensen Steuervorteile am besten eine denkmalgeschützte Immobilie. Die erworbene Immobilie dient als Rückdeckung für die Pensionszahlungen der Praxisgesellschaft an den Arzt. Der Clou ist, dass die Immobilie auch nach dem Tod des Arztes im Eigentum der Gesellschaft verbleiben wird. Ähnliches machen übrigens auch die Versicherungen mit den Beiträgen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Im Prinzip erspart sich der Arzt bei diesem Modell die Versicherung und holt sich die Immobilie direkt in die eigene Praxisgesellschaft. Die Folge sind enorme Steuervorteile und eine wirklich starke Altersvorsorge für Mediziner.”

Die großen Vorteile: erheblich Steuern sparen und eine langfristige Geldanlage

Fleischhauer: “Was sind die größten Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge mit Immobilien?”

Peter Augustin Huber

Huber: “Bei der betrieblichen Altersvorsorge mit Immobilien befindet sich das Vorsorgevermögen komplett im Eigentum der Praxisgesellschaft. Jeder investierte Euro des Arztes verbleibt in seiner Praxis und nicht in den Taschen irgendeiner Versicherung. Wir haben es hier also mit einer fundamental besseren Ausgangslage zu tun. Da die Immobilie Teil des Betriebsvermögens ist, können stille Reserven gebildet und Nebenkosten abgesetzt werden. So lassen sich die Steuern weiter senken. Darüber hinaus können die Beiträge des Arztes flexibel angepasst werden. Das stellt gerade in finanziell schwächeren Jahren eine zusätzliche Sicherheit dar. Zudem befinden sich die Anlagewerte im Eigentum der Praxisgesellschaft. Weder Banken noch Versicherungen haben Einfluss auf deren Gestaltung. Dafür steigt die Bonität der Praxisgesellschaft. Es befinden sich ja schließlich große Vermögenswerte im Betrieb. Auch die Mieten der Immobilie sind nicht zu unterschätzen. Sie sorgen für regelmäßige, gut kalkulierbare Einnahmen und einen Inflationsausgleich. Übrigens kann die Immobilie auf Wunsch sogar an den Praxisinhaber übertragen werden. Von da an wäre die Praxisgesellschaft von den Pensionszahlungen befreit. Zuletzt möchte ich noch daran erinnern, dass die Immobilie – anders als die Rentenversicherung – mit dem Tod des Arztes nicht verschwindet. Sie wird weiter Gewinne erwirtschaften und kann sogar vererbt werden. Die betriebliche Altersvorsorge mit Immobilien stellt herkömmliche Altersvorsorgemodelle aus Sicht von niedergelassenen Ärzten klar in den Schatten.”

Fleischhauer: “Können Sie das mit Zahlen belegen?”

Peter Augustin Huber

Huber: “Ich werde Ihnen das an zwei vereinfachten Beispielfällen einer Direktzusage der Praxisgesellschaft an den Arzt als Geschäftsführer vorrechnen. Dabei ist es unerheblich, ob die Praxis geschlossen oder von einem Nachfolger übernommen wird.
Nehmen wir an, der niedergelassene Arzt hat für den Praxisbetrieb eine Kapitalgesellschaft gegründet. Er ist aktuell 40 Jahre alt und möchte mit 67 in Rente gehen. Von da an möchte er eine monatliche Pension von 7.000 Euro beziehen, die jährlich um 2 % ansteigt. Der Arzt verfügt über einen Steuersatz von 25 % und verstirbt nach einem schönen Leben mit 85 Jahren. Die Praxisgesellschaft hat einen Gesamtsteuersatz von 32 %.
Mit der herkömmlichen Rentenversicherung hätte der Arzt rund 1,4 Millionen Euro netto an Pensionsleistungen erhalten. Hierfür hätte die Praxisgesellschaft Aufwendungen von insgesamt etwa 800.000 Euro nach Steuern gehabt. Es verbleibt also eine Gesamtbilanz von knapp 650.000 Euro. Doch je früher der Arzt verstirbt, desto mehr rutscht das Resultat in Richtung Minusgeschäft.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge mit Immobilien sehen wir dagegen ein ungleich besseres Bild. Zwar hätte die Pensionshöhe auch hier etwa 1,4 Millionen Euro betragen; dank der erheblichen Steuerersparnis hätte die Praxisgesellschaft jedoch nur effektive Investitionen von 300.000 Euro gehabt. Doch vergessen Sie nicht, dass die Immobilie dank Wertsteigerung noch Teil eines Gesellschaftsvermögens von fast 2,3 Millionen Euro wäre. Der Arzt hätte also mit seiner Praxisgesellschaft einen Gewinn von über 3,4 Millionen Euro erwirtschaftet.
Bitte bedenken Sie, dass diese Aufstellung eine vereinfachte Übersicht darstellt. Bei Interesse stelle ich gerne eine vollständige Berechnung zur Verfügung.”

Fleischhauer: “Das ist beeindruckend. Doch wie kommt das immense Wachstum des Anlagevermögens zustande?”

Peter Augustin Huber

Huber: “Bei dieser Beispielrechnung habe ich sogar noch konservative Annahmen zugrunde gelegt. Zunächst hat die Praxisgesellschaft vier Eigentumswohnungen einer hochwertigen Denkmalschutzimmobilie für 1,4 Millionen Euro gekauft. 80 % dieser Kaufsumme konnten als Abschreibungen bereits in den ersten zwölf Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Der Wert der Immobilie steigt jährlich um 1 %. Bei den Darlehenszinsen für die Praxisgesellschaft bin ich von 1,5 %, nach zehn Jahren von 2,5 % ausgegangen. Die Tilgungsrate liegt in diesem Beispiel bei 2 % pro Jahr. Insgesamt führen die Mieteinnahmen und die gesparten Steuern dazu, dass trotz der Tilgung ein erheblicher Überschuss verbleibt. Dieser wird auf einem speziellen Konto gesammelt und verzinst.”

Einfache Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge mit Immobilien durch Famedica

Fleischhauer: “Die Vorteile überzeugen auf ganzer Linie. Doch wie aufwändig ist die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge mit Immobilien?”

Peter Augustin Huber

Huber: “Bei der herkömmlichen Pensionszusage per Rückdeckungsversicherung hat der niedergelassene Mediziner nur mit der Versicherung zu tun. Diese hat das selbstverständliche Interesse, möglichst schnell zum Abschluss zu gelangen. Auf der anderen Seite sind für eine betriebliche Altersvorsorge mit Immobilien deutlich mehr Gespräche zu führen. Es müssen ein geeigneter Steuerberater, eine passende Immobilie und eine Bank zur Baufinanzierung gefunden werden. Möglicherweise muss noch die Rechtsform der Arztpraxis zur GmbH umgewandelt werden. Es darf auch nicht der obligatorische Gang zum Notar fehlen. Anschließend benötigt der Arzt noch eine Immobilienverwaltung, die sich um die erworbene Immobilie kümmert. Wer es sich viel einfacher machen will, kontaktiert einen spezialisierten Finanzdienstleister wie Famedica. Dort hat der Arzt nur einen Ansprechpartner: seinen persönlichen Vermögensgestalter. Der kümmert sich dann um alles.”

Fleischhauer: “Herr Huber, ich bedanke mich für das spannende Interview.”

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