Eine Holding ist ein Unternehmen (“Muttergesellschaft”), deren einziger Zweck in der Beteiligung an anderen, rechtlich unabhängigen Unternehmen (“Tochtergesellschaften”) besteht. Darüber…
Wie Ärzte beim Praxisverkauf erheblich Steuern sparen und ihre Altersvorsorge sichern können
Irgendwann ist er da: Der Tag, an dem ein niedergelassener Arzt die Praxis an den Nachfolger übergibt und sich in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Wenn wir ehrlich sind, wollen sich viele Mediziner auch erst kurz davor mit dem Thema Praxisnachfolge auseinandersetzen. Doch eine vollständige Praxisübergabe nimmt etwa sieben bis zehn Jahre in Anspruch. Zudem fallen beim Unternehmensverkauf rund 50 Prozent Steuern an.
Mit etwas Vorbereitung können Ärzte bei der Unternehmensnachfolge aber in vielfältiger Weise profitieren. Erfahren Sie im folgenden Beitrag, warum Ärzte die Praxisnachfolge möglichst früh regeln sollten. Lesen Sie außerdem, wie Ärzte beim Praxisverkauf erheblich Einkommensteuer sparen und fürs Alter vorsorgen können.
Steuerminimierung und betriebliche Altersvorsorge beginnen Jahre vor dem Praxisverkauf. Wie so oft im Leben ist eine gute Vorbereitung beim Praxisverkauf mindestens die halbe Miete. In diesem Fall bedeutet eine kluge und langjährige Nachfolgeregelung im Unternehmen eine wesentliche Steueroptimierung. Deshalb sollten sich Ärzte einige Jahre vor dem Ruhestand – idealerweise vor dem 60. Geburtstag – um die Nachfolgeplanung kümmern. Dann bleibt genug Zeit für einige tief greifende Veränderungen.
Ärzte können rechtzeitig die Gesellschaftsform ihrer Praxis in eine Kapitalgesellschaft ändern und eine betriebliche Altersvorsorge für sich selbst einrichten. Hierdurch entstehen für Ärzte erhebliche Steuervorteile und eine starke Altersvorsorge:
- Die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge stammen – anders als die Zahlungen ans ärztliche Versorgungswerk – aus dem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen wird geschont.
- Die Beiträge sind zu 100 % Kosten der Praxisgesellschaft und können daher steuerlich abgesetzt werden.
- Durch die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge entstehen eine Rendite und somit eine attraktive Geldanlage.
- Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind – anders als beim Versorgungswerk – anpassbar. Dies gilt also auch für die daraus entstehende Höhe der Rente.
Weiterhin können mit der Kapitalgesellschaft während der letzten Jahre des Praxisbetriebs gezielt Verluste aufgebaut werden. Durch die Verrechnung dieser Verluste mit den Gewinnen im Zuge des Praxisverkaufs lassen sich weitere Steuern sparen.
Bei der Praxisabgabe erklärt der Arzt die Geschäftsaufgabe, was die Aufstellung einer Bilanz zur Folge hat. Üblicherweise nehmen Mediziner dieses „notwendige Übel” hin. Der Arzt kann die Bilanz allerdings bereits Jahre zuvor gezielt einsetzen und damit seine Steuerlast senken. Dies kann zu Steuervorteilen führen:
- Die Bilanzierung ermöglicht dem Arzt die Bildung von Rückstellungen. Diese können steuerlich angerechnet werden. Das trifft zum Beispiel auch dann zu, wenn der Arzt eine betriebliche Altersvorsorge für sich eingerichtet hat.
- Investitionen können schon drei Jahre im Voraus angerechnet werden.
- Die einfache Einnahmenüberschussrechnung bietet diese Steuervorteile in der Steuerplanung nicht.