Steuern sparen beim Praxisverkauf

familiär vermögend

Wie Ärzte beim Praxisverkauf erheblich Steuern sparen und ihre Altersvorsorge sichern können

Irgendwann ist er da: Der Tag, an dem ein niedergelassener Arzt die Praxis an den Nachfolger übergibt und sich in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Wenn wir ehrlich sind, wollen sich viele Mediziner auch erst kurz davor mit dem Thema Praxisnachfolge auseinandersetzen. Doch eine vollständige Praxisübergabe nimmt etwa sieben bis zehn Jahre in Anspruch. Zudem fallen beim Unternehmensverkauf rund 50 Prozent Steuern an.

Mit etwas Vorbereitung können Ärzte bei der Unternehmensnachfolge aber in vielfältiger Weise profitieren. Erfahren Sie im folgenden Beitrag, warum Ärzte die Praxisnachfolge möglichst früh regeln sollten. Lesen Sie außerdem, wie Ärzte beim Praxisverkauf erheblich Einkommensteuer sparen und fürs Alter vorsorgen können.

Steuerminimierung und betriebliche Altersvorsorge beginnen Jahre vor dem Praxisverkauf. Wie so oft im Leben ist eine gute Vorbereitung beim Praxisverkauf mindestens die halbe Miete. In diesem Fall bedeutet eine kluge und langjährige Nachfolgeregelung im Unternehmen eine wesentliche Steueroptimierung. Deshalb sollten sich Ärzte einige Jahre vor dem Ruhestand – idealerweise vor dem 60. Geburtstag – um die Nachfolgeplanung kümmern. Dann bleibt genug Zeit für einige tief greifende Veränderungen.

Ärzte können rechtzeitig die Gesellschaftsform ihrer Praxis in eine Kapitalgesellschaft ändern und eine betriebliche Altersvorsorge für sich selbst einrichten. Hierdurch entstehen für Ärzte erhebliche Steuervorteile und eine starke Altersvorsorge:

  • Die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge stammen – anders als die Zahlungen ans ärztliche Versorgungswerk – aus dem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen wird geschont.
  • Die Beiträge sind zu 100 % Kosten der Praxisgesellschaft und können daher steuerlich abgesetzt werden.
  • Durch die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge entstehen eine Rendite und somit eine attraktive Geldanlage.
  • Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind – anders als beim Versorgungswerk – anpassbar. Dies gilt also auch für die daraus entstehende Höhe der Rente.

Weiterhin können mit der Kapitalgesellschaft während der letzten Jahre des Praxisbetriebs gezielt Verluste aufgebaut werden. Durch die Verrechnung dieser Verluste mit den Gewinnen im Zuge des Praxisverkaufs lassen sich weitere Steuern sparen.

Bei der Praxisabgabe erklärt der Arzt die Geschäftsaufgabe, was die Aufstellung einer Bilanz zur Folge hat. Üblicherweise nehmen Mediziner dieses  „notwendige Übel”  hin. Der Arzt kann die Bilanz allerdings bereits Jahre zuvor gezielt einsetzen und damit seine Steuerlast senken. Dies kann zu Steuervorteilen führen:

  • Die Bilanzierung ermöglicht dem Arzt die Bildung von Rückstellungen. Diese können steuerlich angerechnet werden. Das trifft zum Beispiel auch dann zu, wenn der Arzt eine betriebliche Altersvorsorge für sich eingerichtet hat.
  • Investitionen können schon drei Jahre im Voraus angerechnet werden.
  • Die einfache Einnahmenüberschussrechnung bietet diese Steuervorteile in der Steuerplanung nicht.

Steuergestaltung während des Praxisverkaufs

Ist der Arzt auch Eigentümer der Praxisimmobilie, so sollte er den Praxisbetrieb und die Praxisimmobilie wirtschaftlich voneinander trennen. Auf diese Weise vergrößert er seinen Verhandlungsspielraum beim späteren Praxisverkauf. Der mögliche Nachfolger wäre dann nämlich nicht gezwungen, die Praxisimmobilie zu kaufen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Praxisimmobilie nicht zu verkaufen, sondern an den Praxisnachfolger zu verpachten. Dieser würde von deutlich geringeren Investitionen profitieren; und sein Vorgänger erhielte ein weiteres Standbein seiner ärztlichen Altersvorsorge in Form von Mieteinnahmen.

Betreibt der Arzt die Praxis als Kapitalgesellschaft, so kann er optional nur Anteile davon verkaufen. Auch diese Konstellation kann die Attraktivität der Praxis steigern. Schließlich sinken auch hier die notwendigen Investitionen für den Firmennachfolger, da er nur eine Unternehmensbeteiligung erwirbt.

Für den Praxisverkauf sollten sich Ärzte jedenfalls rechtzeitig kompetente Unterstützung holen. Neben einem Steuerberater gilt es auch, mit einem betriebswirtschaftlich orientierten Unternehmensberater zu sprechen. Auch die Konsultation eines Notars und eines auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalts ist zu empfehlen. Noch einfacher ist es allerdings, Kontakt mit einem Vermögensgestalter von famedica aufzunehmen. Er verfügt über ein Netzwerk an Experten mit entsprechenden Qualifikationen.

Steuervorteile selbst nach dem Praxisverkauf

Oft ist das Kind schon sprichwörtlich in den Brunnen gefallen: Der Praxisverkauf steht möglicherweise kurz bevor oder ist gerade abgeschlossen. Auch dann kann der (ehemalige) Praxisinhaber den Praxiskauf noch steuerlich absetzen. Zum Beispiel kann er eine private Vermögensverwaltung gründen und hiermit seine Steuerlast mindern.

Selbst wenn die Arztpraxis bereits 2018 oder sogar 2017 verkauft wurde, besteht noch die Möglichkeit, weniger Steuern zu zahlen. Wichtig ist, dass Ärzte dann rasch handeln und einen Vermögensgestalter von famedica kontaktieren. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgsorientiert: Unser Honorar besteht aus einem Anteil an den Steuerersparnissen des Arztes.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Vereinbaren Sie gleich hier Ihre kostenfreie Erstberatung mit den Spezialisten von famedica.

Mehr Themen und Tipps

Was ist eine Holding?

Holding

Eine Holding ist ein Unternehmen (“Muttergesellschaft”), deren einziger Zweck in der Beteiligung an anderen, rechtlich unabhängigen Unternehmen (“Tochtergesellschaften”) besteht. Darüber…

Erfolgreiche Praxisübernahme: 6 gute Gründe, eine Praxis zu kaufen

Kaufen statt Mieten

Stellen Sie sich vor, Sie stünden abermals vor der Wahl: Niederlassung oder Anstellung. Wie würden Sie sich entscheiden? Für die…

Gewerbesteuerpflicht von Arztpraxen: So vermeiden Ärzte erfolgreich die Gewerbesteuer

Sechs Gründe warum niedergelassene Ärzte bilanzieren sollten

Niedergelassene Ärzte sind als Freiberufler grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit. Dennoch dürfen sich Praxisinhaber nicht in falscher Sicherheit wiegen; denn…

Das neue Ärzte-Seminar: acht gute Gründe, warum Ärzte es auf keinen Fall verpassen dürfen

Das neue Ärzte Seminar: Acht gute Gründe warum Ärzte es auf keinen Fall verpassen dürfen

Wir haben ein neuartiges Tagungsformat für niedergelassene Ärzte entwickelt: das Ärzte-Seminar von Monetaris. Lesen Sie in diesem Beitrag, was die…

Wie Ärzte mit einer denkmalgeschützten Praxisimmobilie erheblich Steuern sparen können

Denkmalimmobilie

Denkmalimmobilien sind beliebt bei Anlegern und berüchtigt unter Bauherren. Für Praxisinhaber bieten denkmalgeschützte Immobilien indes enorme Steuervorteile. Erfahren Sie im folgenden Beitrag,…

Was ist eine Vermögensübertragung?

Vermögensübertragung

Die Vermögensübertragung ist der Übergang des Vermögens eines Rechtsträgers auf einen anderen Rechtsträger – zum Beispiel von einer Person auf…