Wie Ärzte mit einer denkmalgeschützten Praxisimmobilie erheblich Steuern sparen können

Wie Ärzte mit einer denkmalgeschützten Praxisimmobilie erheblich Steuern sparen können

Denkmalimmobilien sind beliebt bei Anlegern und berüchtigt unter Bauherren. Für Praxisinhaber bieten denkmalgeschützte Immobilien indes enorme Steuervorteile. Erfahren Sie im folgenden Beitrag, wie niedergelassene Ärzte mit Denkmalimmobilien erheblich Steuern sparen können.

Die denkmalgeschützte Praxisimmobilie – ein Sechser im Lotto

Welcher niedergelassene Arzt träumt nicht wenigstens einmal in seinem Leben von der Praxis im eigenen Schloss? Doch schnell werden derartige Träumereien von vermeintlich rationalen Argumenten weggewischt: Eine denkmalgeschützte Immobilie koste viel Zeit, Arbeit und Geld. Dass eine Denkmalimmobilie gerade für niedergelassene Mediziner eine gewaltige finanzielle Sprengkraft bietet, ahnen dagegen die wenigsten: Mit gesetzlichen Steuererleichterungen, einer klugen Finanzierung, profitablen Anlagen und der richtigen Gesellschaftsform müssen Praxisinhaber erheblichen weniger Steuern zahlen. Die denkmalgeschützte Praxisimmobilie kann für Ärzte gar zum Sechser im Lotto werden.

Zuerst einmal ist der Erwerb einer Denkmalimmobilie grundsätzlich günstiger als ein Neubau. Darüber hinaus können Eigennutzer 90 Prozent und Kapitalanleger sogar 100 Prozent der teils hohen Sanierungskosten als Abnutzung steuerlich absetzen. Nach Ablauf einer Schutzfrist von zehn Jahren können Denkmalschutzimmobilien ohne Versteuerung des Gewinns weiterverkauft werden. Für niedergelassene Ärzte ergibt sich hier erhebliches Potenzial zur Steuerminimierung.

Ärzte sollten darauf achten, die denkmalgeschützte Immobilie mit niedriger Tilgung zu finanzieren. Ansonsten würden die Steuervorteile des Hauskaufs von den hohen Raten an die Bank aufgezehrt werden. Die Vermögensgestalter von famedica arbeiten für ihre Mandanten mit einer Tilgung von maximal 2 Prozent. Den Großteil der Ersparnisse aus der Steuerplanung reinvestieren sie in profitable Anlagen. Nach Ablauf der Abschreibungsfrist ergibt sich dank der hohen Renditen eine gute Möglichkeit, die Finanzierung abzulösen.

Steuervorteile durch Vermietung an sich selbst

Vermietet der Arzt die denkmalgeschützte Immobilie, so sorgen die Mieteinnahmen für einen Inflationsschutz und eine stetige Wertsteigerung der Denkmalimmobilie. Optimal ist in dieser Situation, wenn auch die Praxis noch Platz in dem Objekt findet. Der niedergelassene Arzt kann dann eine Familiengesellschaft gründen und die denkmalgeschützte Immobilie in diese Familiengesellschaft einbringen. Fortan kann er Miete an sich selbst zahlen und dadurch seine Steuern weiter senken. Die Bedingung hierfür ist jedoch, dass die Denkmalimmobilie wirtschaftlich vom Praxisvermögen getrennt wird – zum Beispiel durch Übertragung der Immobilie auf eine eigene vermögensverwaltende Familien-KG oder Immobiliengesellschaft.

Neben der Steueroptimierung winkt niedergelassenen Ärzten ein weiterer erheblicher finanzieller Vorteil im Bereich der Altersvorsorge: Eine Denkmalimmobilie ist ideal geeignet als Rückdeckung für eine eigene betriebliche Altersvorsorge über die Praxis. Hierzu ist es notwendig, dass die Praxis als Kapitalgesellschaft betrieben wird. Auf diese Weise profitieren selbstständige Ärzte von einer Pensionszusage als Gesellschafter-Geschäftsführer.

Einfache Umsetzung – mit dem richtigen Partner

Bei der Entscheidung für eine denkmalgeschützte Immobilie sollten sich Ärzte unbedingt kompetente Unterstützung holen. Insbesondere sind Mietgarantien und eine gute Hausverwaltung nötig, damit ein Objekt nicht zur “Zeitbombe” wird. Daher liegt der Fokus von famedica auf Denkmalimmobilien, die für Mandanten möglichst wenig Arbeit verursachen und hohe Mieteinnahmen hervorbringen. Der persönliche Vermögensgestalter unterstützt Ärzte langfristig und umfassend: von der Immobilienberatung über die Immobilienverwaltung bis hin zur rentablen Anlageberatung.

Weiterhin sollten Ärzte beachten, dass es in Deutschland nur noch eine begrenzte Anzahl an Denkmalschutzimmobilien gibt. Schließlich haben in den vergangenen Jahren viele Anleger diese Objekte für sich entdeckt. Doch dank ihres ausgezeichneten Netzwerks kennen die Vermögensgestalter von famedica gerade in Ostdeutschland noch viele interessante Denkmalimmobilien. Niedergelassene Ärzte sollten sich also möglichst bald von ihrem persönlichen Vermögensgestalter kostenfrei beraten lassen.

 

 

 

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